Der Führerschein B17 – Begleitetes Fahren ab 17

Du kannst es nicht erwarten, dich endlich selbst hinter das Steuer zu setzen? Das können wir nur zu gut verstehen! Mit der theoretischen und praktischen Vorbereitung auf den Führerschein mit 17 kannst du beginnen, sobald du 16 ½ Jahre alt bist. Der frühestmögliche Termin für die theoretische Prüfung ist drei Monate vor deinem 17. Geburtstag, von deinen praktischen Fähigkeiten kannst du den Prüfer einen Monat vor der Sweet Seventeen überzeugen. Statt eines Führerscheins erhältst du eine Prüfungsbescheinigung, die dich zum begleiteten Fahren berechtigt. Damit du ab 18 allein unterwegs sein darfst, musst du rechtzeitig den Kartenführerschein beantragen.

Deine eingetragenen Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (alte Klasse 3)
  • Maximal ein Punkt in Flensburg
  • Nicht mehr als 0,5 Promille

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