Motorrad, Mofa, Roller und Co.

Mindestalter 25 Jahre

Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines

Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten

KEINE Theorieprüfung erforderlich

KEINE Praxisprüfung erforderlich

…und so einfach funktioniert es:

 

In der Fahrschule persönlich oder HIER ONLINE anmelden und die Ausbildung absolvieren.

 

Danach mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.

 

Möglich, dass das Amt auch einen neuen Sehtest sowie den Erste Hilfe Schein verlangt.

Fahrzeug:

  • Krafträder mit Hubraum 50 ccm oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich!

Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden, (bei Vorbesitz eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden) + 4 Klassenspezifische Unterrichte (an zwei Samstagen zu je 180 Minuten). Entfällt bei dem erleichterten Aufstieg

Praktischer Unterricht: Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten; bei erleichtertem Aufstieg keine Sonderfahrten vorgeschrieben)

Prüfung: Theorie ja (entfällt bei erleichtertem Aufstieg) – Praxis ja

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM, A1, A2

Fahrzeug:

  • Krafträder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht maximal 0,2 kW / kg.
  • Das A2-Kraftrad muss von einem Kraftrad mit maximal 70 kW Leistung abgeleitet sein.
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich! Dieser erleichterte Aufstieg ist auch möglich, wenn du vor dem 1. April 1980 die Klasse 4 oder die Klasse 3 erworben hast. Da die frühere Klasse 1b der heutigen Klasse A1 entspricht, kann auch hiermit der erleichterte Aufstieg genutzt werden.
  • Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden, (bei Vorbesitz eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden) + 4 Klassenspezifische Unterrichte (an zwei Samstagen zu je 180 Minuten). Entfällt bei dem erleichterten Aufstieg
  • Praktischer Unterricht: Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten; bei erleichtertem Aufstieg keine Sonderfahrten vorgeschrieben)

Prüfung: Theorie ja (entfällt bei erleichtertem Aufstieg) – Praxis ja

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM, A1

Fahrzeug:

  • Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum, einer Leistung von 11 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht maximal 0,1 kW / kg
  • Dreirädrige KfZ mit symetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und einer Leistung von 15 kW.

Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden (bei Vorbesitz eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden) + 4 Klassenspezifische Unterrichte (an zwei Samstagen zu je 180 Minuten).

Praktischer Unterricht: Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Prüfung: Theorie ja – Praxis ja

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM

Fahrzeug:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum bei einem Verbrennungsmotor oder maximal 4 kW bei einem Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren oder maximal 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
  • Vierrädrige Leicht-KfZ mit maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum beie Fremdzündungsmotoren oder maximal 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
  • Leermasse maximal 350 kg

Unterricht: 12 Doppelstunden + Klassenspezfischer Unterricht und praktische Grundausbildung

Prüfung: Theorie ja – Praxis ja

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Mofa

Fahrzeug:

  • Mofa einem Hubraum von maximal 50 ccm und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Mindestalter: 15 Jahre

Unterricht: 6 Theoriedoppelstunden und 1 praktische Doppelstunde

Prüfung: Theorie ja – Praxis nein

Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine, Du erhältst lediglich eine Mofa Prüfbescheinigung. Eine Antragstellung über das Landratsamt ist nicht erforderlich.

PKW (mit und ohne Anhänger)

Fahrzeug:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und maximal 8 Fahrgastplätzen und Fahrersitz
  • Anhängerregelung: Anhängerregelung mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 750 kg immer erlaubt; Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg beträgt.

Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden, (bei Vorbesitz eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden) + 1 Klassenspezifischer Unterricht (an einem Samstag mit insgesamt 180 Minuten)

Praktischer Unterricht:Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Prüfung: Theorie ja – Praxis ja

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM, L

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger, mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber maximal 3.500 kg
  • Voraussetzung zum Erwerb der Klasse BE ist ein Vorbesitz der Klasse B

Theoretischer Unterricht: KEIN Theorieunterricht notwendig

Praktischer Unterricht: Nur praktische Grundausbildung + Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt)

Prüfung: Theorie nein – Praxis ja

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse AM, L

Voraussetzungen:

  • Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen keine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Schaltfahrzeug abgelegt werden.

Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Kleine landwirtschaftliche Zugmaschinen

 

Fahrzeug:

  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke geführt werden.

Anhängerregelung:

  • mit Anhänger darf maximal 25 km/h gefahren werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h (Anhängerbetrieb ist auch hier möglich)

Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden + 2 Klassenspezifische Unterrichte

Praktischer Unterricht: keine praktische Grundausbildung

Prüfung: Theorie ja – Praxis nein

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Mofa

Große landwirtschaftliche Zugmaschinen

 

Fahrzeug:

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h. Für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke geführt werden.

Anhängerregelung:

  • Hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen können bis zu zwei Anhänger mitgeführt werden. Hinter anderen Kraftfahrzeugen nur ein Anhänger.

Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden + 6 Klassenspezifische Unterrichte

Praktischer Unterricht: Praktische Grundausbildung + Unterweisung

Prüfung: Theorie ja – Praxis ja

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM (der 50er Roller wird weiterhin mitgeteilt!) und Klasse L

LKW (mit und ohne Anhänger)

Leichtere LKW

 

Fahrzeug:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nicht für die Personenbeförderung ausgelegt sind, mit zulässiger Gesamtmasse über 3.500 kg bis maximal 7.500 kg und maximal 8 Fahrgastplätzen und einem Fahrersitz

Anhängerregelung:

  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Voraussetzung…

  • …für den Erwerb der Klasse C1 ist der Vorbesitz der Klasse B, die Verkehrsmedizinische Untersuchung und der Erste-Hilfe-Kurs

Theoretischer Unterricht: 6 Doppelstunden + 6 Klassenspezifische Unterrichte

Praktischer Unterricht: Grundausbildung + Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrten)

Prüfung: Theorie ja – Praxis ja

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: wie Klasse B

Leichtere LKW mit Anhänger

 

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg
  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 3.500 kg oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg

Voraussetzung…

  • …für den Erwerb der Klasse C1E ist der Vorbesitz der Klasse C1, die Verkehrsmedizinische Untersuchung und der Erste-Hilfe-Kurs

Theoretischer Unterricht: KEIN Theorieunterricht notwendig

Praktischer Unterricht: Nur praktische Grundausbildung + Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt)

Bei Erwerb der Klasse C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang unterscheidet sich die Anzahl der Sonderfahrten.

Prüfung: Theorie nein – Praxis ja

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: wie Klasse B und Klasse BE

LKW und Zugmaschinen

 

Fahrzeug:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nicht für die Personenbeförderung ausgelegt sind, mit zulässiger Gesamtmasse über 3.500 kg und maximal 8 Fahrgastplätzen und einem Fahrersitz

Anhängerregelung:

  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Voraussetzung für den Erwerb der Klasse C ist der Vorbesitz der Klasse B, die Verkehrsmedizinische Untersuchung und der Erste-Hilfe-Kurs

Theoretischer Unterricht: 6 Doppelstunden + 10 Klassenspezifische Unterrichte

Praktischer Unterricht: Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten)

Prüfung: Theorie ja – Praxis ja

Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr können die Klasse C ebenfalls mit 18 Jahren erwerben. 

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse C1

LKW und Zugmaschinen mit Anhänger

 

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg

Voraussetzung

  • …für den Erwerb der Klasse CE ist der Vorbesitz der Klasse C, die Verkehrsmedizinische Untersuchung und der Erste-Hilfe-Kurs

Theoretischer Unterricht: 6 Doppelstunden + 4 Klassenspezifische Unterrichte

Praktischer Unterricht: Praktische Grundausbildung + Sonderfahrten (5 Überland-, 2 Autobahn- und 3 Nachtfahrt)

Bei Erwerb der Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang unterscheidet sich die Anzahl der Sonderfahrten.

Prüfung: Theorie ja – Praxis ja

Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Eingeschlossene Führerscheinklassen: Klasse BE, C1E, T

Gabelstapler

Nach Absprache!
Informationen unter der Telefonnummer:


Büro: 06772 / 9632800
Mobil: 0170 / 5203171

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